Was wird alles im Arbeitszeitgesetz geregelt?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt zu Beginn des Gesetzes zwei wichtige Punkte. Zum einen dient es dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers, zum anderen soll die Sicherheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gewährleistet werden. Zum Zweiten sollen durch das Gesetz Sonn- und gesetzliche Feiertage geschützt werden, die dem Arbeitnehmer als Tage der Erholung und Entspannung dienen sollen. Des weiteren wird in diesem Gesetz zunächst definiert, was Arbeitszeit im Allgemeinen, Nachtarbeit im Besonderen ist und wer als Arbeitnehmer anzusehen ist. Es regelt, wie viele Stunden täglich maximal gearbeitet werden dürfen und welche Ausnahmeregelungen gelten können. Weiterhin regelt es die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers, Ruhepausen während der Arbeitszeit und Ruhezeiten nach der geleisteten Arbeitszeit. Außerdem werden Nacht- und Schichtarbeit genau definiert und abweichende Regelungen festgehalten. Es ist genau im Gesetz festgeschrieben, was unter gefährlichen Arbeiten zu verstehen ist. Im Arbeitszeitgesetz ist zum Beispiel aber auch festgelegt, dass Heiligabend und Silvester keine Feiertage sind! Es liegt im Ermessen des Betriebes, der gesamten oder nur einem Teil der Belegschaft, an diesen Tagen freizugeben.Das Arbeitszeitgesetz unterliegt einer ständigen Überprüfung
Erste Pflicht des Arbeitgebers ist es, dieses Gesetz für alle Mitarbeiter zugänglich im Betrieb auszuhängen oder auszulegen. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeigesetzes genau zu dokumentieren, und das für jeden einzelnen Mitarbeiter seines Betriebes. Insbesondere aber bei den Arbeitnehmern, die einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit zugestimmt haben. Die Nachweise sind mindestens für zwei Jahre im Betrieb aufzubewahren. Ein Nachweis ist zum Beispiel die elektronische Arbeitszeiterfassung, aber auch die manuellen Erfassungen bei Korrekturen aufgrund technischer Probleme oder Nachmeldungen bei Dienstreisen. Es gibt eine Reihe von Berufsgruppen, für die andere Vorschriften gelten, die dann das gültige Arbeitszeitgesetz ganz oder teilweise aufheben. Das trifft zum Beispiel auf Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen oder etwa auf Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die hoheitliche Aufgaben übernommen haben.
