Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht

Die Grundlagen des deutschen Arbeitsrechts und der Schaffung von Vertretungen für Arbeitnehmer, reichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Rechtsgültige gesetzliche Vorschriften begannen sich im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts Bahn zu brechen. Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf der Basis von Arbeitsverträgen zwischen Einzelparteien und Tarifverträgen mit betriebsübergreifender Gültigkeit. Tarifverträge werden für festgelegte Arbeitnehmergruppen oder ganze Branchen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen. Sie sind für die Zeit ihrer Geltungsdauer Rechtsgrundlage. Mit dem Zusammenwachsen der Europäischen Union, unterliegt unser Arbeitsrecht heute ebenfalls EU-Richtlinien – die Spielraum für die Anwendung in den einzelnen Ländern gewähren – und EU-Verordnungen, mit zwingender Notwendigkeit der Durchsetzung.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

Im Sinne des Gesetzes kann jede Person, die im Besitz aller bürgerlichen Rechte ist, und jede juristische Person als Arbeitgeber auftreten. Als Arbeitgeber kann ein Betrieb, ein größeres Unternehmen oder ein Konzern sein. Arbeitnehmer ist grundsätzlich, wer sich vertraglich verpflichtet für einen Arbeitgeber festgelegte Leistungen aus seiner Tätigkeit zu erbringen. Es wird heute, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Die allgemeinen Rechte aller Arbeitnehmer sind weitestgehend angeglichen. Nicht als Arbeitnehmer gelten Personen in leitenden Stellungen, die unmittelbar die Interessen der Betriebsleitung, des Unternehmens, vertreten und gesonderte Verträge haben. Ebenso fallen Beamte nicht unter die Rechtsgrundlagen für Arbeitnehmer. Für sie gilt das Beamtengesetz.

Was regelt das Arbeitsrecht?


In den einzelnen Rechtsabschnitten des Arbeitsrechts sind mannigfaltige Bereiche abgedeckt. Über die allgemeinen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regelt das Arbeitsrecht unter anderem das Kündigungsrecht, einschließlich aller Sonderfälle, das Arbeitszeitrecht, den Anspruch auf Lohn, die Sonderregelungen für Frauen, Schwangere, Jugendliche, die Bestimmungen zur Kinder- und Jugendarbeit, Sonderregelungen für die Beschäftigung Schwerbehinderter, das Betriebsverfassungsgesetz für Arbeitnehmervertretungen, aber auch Fragen der Abfindung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Einmalzahlung von Sonderleistungen, sowie die Problematik von Betriebsinsolvenz oder -übernahme, und vieles mehr.

Empfindlicher Faktor Kündigungsrecht:

Das Kündigungsrecht gehört wohl zu jenen Bereichen des Arbeitsrechts, die am häufigsten Rechtssprüche in Anspruch nehmen. Die allgemeinen Grundlagen des Kündigungsrechts scheinen einfach, jedoch kommt es durch Missverständnisse der Rechtslage, unterschiedliche Wahrnehmung von Kann-Bestimmungen und rechtsungültige Abschlüsse von Arbeitsverträgen immer wieder zu langwierigen Prozessen. Rechtsungültig sind generell alle Arbeitsverträge und Passagen von Arbeitsverträgen, die sittenwidrig sind, oder anderweitig gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen zuwider laufen. Sind im Arbeitsvertrag keine besonderen Kündigungsfristen festgelegt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen bis zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Ausgenommen sind auf ein Datum befristete Arbeitsverträge, anderslautende Bestimmungen können ebenso für Aushilfsarbeiten und Saisonarbeiten festgelegt werden. Hier sollten sich sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber im Vorfeld rechtskundig machen. Anderslautende Kündigungsregeln sind auch für Kleinbetriebe gültig, um deren Existenz nicht zu gefährden.

Aus dem Arbeitsrecht entstand das Betriebsverfassungsgesetz

Dieses Gesetz ist Grundlage der Arbeitnehmervertretungen, Betriebsräte, in einem Betrieb oder Unternehmen. Es legt deren Rechte, Aufgaben und Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung fest. Ein Betriebsrat kann angefangen von Betrieben mit ständig fünf Beschäftigten bis hin zu großen Mischunternehmen, gewählt werden.