Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zum Schutz der Gesundheit von minderjährigen Personen. Kindern unter zwölf Jahren ist es grundsätzlich verboten eine Arbeit außerhalb des Elternhauses anzunehmen. Ausnahmen bilden dabei Gruppenarbeiten- und Organisationen die von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden und die von einem Erziehungsberichtigten schriftlich erlaubt wurde. Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren bedeutet das Jugendarbeitsschutzgesetz eine maximale Arbeitszeit von zwei Stunden am Tag an fünf Tagen in der Woche. Außerdem dürfen nur leichte Tätigkeiten ausgeführt werden, wie beispielsweise das Betreuen von Babys oder Tieren, das Erledigen von Einkäufen oder das Verteilen von Prospekten oder Zeitungen. Zusätzliche Bedingung ist, dass nach 18 Uhr nicht mehr gearbeitet werden darf und eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegen muss. Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Kinder und Jugendliche die noch voll schulpflichtig sind höchstens vier Wochen pro Jahr arbeiten. Dabei darf eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche nicht überschritten werden. Ebenfalls darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden überschreiten. Es gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitstag nicht vor sechs Uhr morgens beginnen, oder nach acht Uhr abends enden darf. Zusätzlich muss eine Pause von mindestens 15 Minuten nach höchstens 4,5 Stunden Arbeit gewährleistet sein. Nachtschichten dürfen in diesem Alter ebenfalls nicht ausgeübt werden und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht erlaubt. Um den Schutz Jugendlicher zu gewährleisten, stehen ihnen ausgiebige Pausen zu, die sie zum Beispiel zum Spielen von kleinen Games wie Kultan nutzen können, um sich abzulenken.Ausnahmeregelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz
Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen für einige Branchen wie zum Beispiel in der Gastronomie, der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen. Jugendlich die älter als 16 Jahre sind, dürfen zwischen 5 Uhr und 21 Uhr arbeiten. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass niemand der unter 18 Jahre alt ist, eine Arbeit annehmen darf, die der Gesundheit schadet oder bei der Lebensgefahr besteht. Außerdem verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz das Annehmen von Tätigkeiten, die den Schulbesuch behindern oder nicht ermöglichen. Jugendliche dürfen auch keine Arbeit annehmen, die ihre Fähigkeiten übersteigt.
